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Hausbesitzer aufgepasst: Bündelaktion Wärmedämmung und Energetische Gebäudesanierung

04. April 2022

Der Arbeitskreis Energie und Mobilität in der Agenda 21 Sauerlach führte bereits im Jahr 2020 sehr erfolgreich eine Bündelaktion für Photovoltaik in der Gemeinde Sauerlach durch. Mehr als 40 Hauseigentümer profitierten als Teilnehmer bei dieser Aktion von fachgerechter Beratung und einfacher und problemloser Begleitung durch unsere Partner bei der Umsetzung. Aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen und Anregungen, weitere Aspekte der Energiewende mit einzubeziehen, wollen wir an diesen Erfolg mit einer Bündelaktion anschließen.

Die Heizung macht bis zu 70 % des Energieverbrauchs eines Haushalts aus und etwa 20 % des gesamten Primärenergiebedarfs in Deutschland.

Daher soll die Wärmedämmung bzw. Energetische Gebäudesanierung Gegenstand unserer nächsten Bündelaktion sein. Wir freuen uns sehr, dass wir auch für diese Aktion wieder kompetente Partner gewinnen konnten, welche die Teilnehmer durch einzelnen Phasen führen und begleiten werden.

Informieren Sie sich im Rahmen unserer Auftaktveranstaltung am 18. Mai 2022 um 19:30 Uhr im Mehrzweckraum der Mehrzweckhalle Sauerlach ganz unverbindlich über den Ablauf der Aktion und über die vielen Fördermöglichkeiten, von denen Sie durch Ihre Teilnahme an der Bündelaktion profitieren können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Hier kann der Flyer mit weiteren Informationen heruntergeladen werden.

(PDF-Dokument)
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Strom sparen im Home Office

Wie wirkt sich das Homeoffice auf die Ökobilanz aus? Auf diese Frage antworten die meisten Menschen: „positiv“.

Doch stimmt das wirklich? Fakt ist: Wenn weniger Menschen zum Arbeitsplatz pendeln, spart das viel CO₂ ein. Fakt ist aber auch: Der Versand einer E-Mail, erst recht mit angehängter Präsentation oder Bilddatei, und auch die zuhauf stattfindenen Online-Meetings verursachen eine enorme Menge an CO₂-Emissionen.

Bei einer einstündigen Videokonferenz zum Beispiel werden 150 bis 1.000 Gramm Kohlendioxid ausgestoßen und zwei bis zwölf Liter Wasser verbraucht. Zum Vergleich: Ein Benziner stößt pro Liter im Durchschnitt 2,3 Kilogramm Kohlendioxid aus. Das Ausschalten der Kamera während einer Videokonferenz kann dabei die eigenen Emissionen um bis zu 96 % senken.

Deshalb gilt Stand heute: Das Arbeiten im Homeoffice verbessert nicht grundsätzlich die Ökobilanz. Es kann aber ein sehr guter Ausgangspunkt dafür sein. Mit diesen Tipps können Sie Energie und Geld sparen:

Notebooks statt PCs verwenden: Notebooks haben einen geringeren Stromverbrauch als PCs, denn ihr Innenleben ist extra energieeffizient ausgelegt. Beispiel: Ein PC (mit 500 Watt) kommt bei einer 40-Stunden-Woche im Homeoffice auf Stromkosten von 25,52 Euro pro Monat, ein Notebook (mit 70 Watt) schlägt mit nur 3,57 Euro zu Buche!

Monitore abschalten: Benutzen Sie ein Notebook mit einem separat angeschlossenen Bildschirm, können Sie diesen jederzeit ausschalten. Deshalb gilt: Wenn Sie Ihre Arbeit unterbrechen, sollten Sie auch Ihrem Monitor eine Pause gönnen!

Für Drucker und Scanner Aufträge sammeln: Drucker und Scanner sind oft angeschaltet und stehen stundenlang für den nächsten Vorgang bereit. Diese langen Stand-by-Phasen erzeugen oft höhere Stromkosten als die kurzen Arbeitseinsätze. Das häufige Ein- und Ausschalten von Druckern ist

jedoch nicht zu empfehlen. Besser ist es, wenn Sie den Drucker grundsätzlich ausgeschaltet lassen. Sammeln Sie Ihre Druckaufträge, und schalten Sie den Drucker erst dann ein, wenn Sie ihn tatsächlich benötigen!

Beim Router Energiesparoptionen auswählen: Ein guter Internetanschluss ist Voraussetzung für das Arbeiten im Homeoffice. In den meisten Haushalten steht der Router jedoch rund um die Uhr unter Strom – und ist deshalb besonders teuer.

Was nur wenige wissen: Router verfügen über Energiesparoptionen, zum Beispiel einen automatischen Sparmodus. Diesen können Sie in den Einstellungen Ihres Routers auswählen.

Zeitschaltuhr benutzen: Schalten Sie Ihren Internet-Router mithilfe einer Zeitschaltuhr über Nacht ab, sofern Sie nachts auf Ihr Festnetztelefon verzichten können. So wird der Router am nächsten Tag automatisch wieder mit Strom versorgt. Ihr Extra-Plus: Das komplette Hochfahren („Rebooten“) des Routers unterstützt sogar sein einwandfreies Funktionieren.

 Mit freundlicher Genehmigung der Energie-Agentur Ebersberg-München

Hier noch ein interessanter Hinweis: Das „Bürgerprojekt Solar“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschaffung von kostengünstigen Mini-Solaranlagen zu unterstützen, da so der aus dem Netz bezogenene Strom reduziert werden kann. Auch dies ist eine interessante Möglichkeit, da so der im Homeoffice verbrauchte Strom selbst erzeugt werden kann. Weitere Informationen: https://buergerprojekt-solar-ffb.de/  

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Streuen auf Gehwegen ja – aber bitte kein Salz

Wenn Frostnächte und Niederschläge für glatte Gehwege sorgen, stellt sich auch im neuen Jahr die Frage: Wie kann ich meiner Sicherungspflicht nachkommen, aber gleichzeitig auf die Umwelt achten? Insbesondere die Verwendung von Streusalz muss sehr kritisch hinterfragt werden, da es zwar ein bequemer Weg ist, Wege sicherer zu machen, jedoch starke Auswirkungen auf die Umwelt hat. 

Vorreiter in Deutschland für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Streusalz ist die Hansestadt Hamburg. Die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ist zum Schutz von Vegetation, Boden und Grundwasser in Hamburg verboten. In einer Studie wurden die Auswirkungen von Streusalz auf Bäume über fünf Jahre beobachtet. Die Behörde für Umwelt und Energie stellte fest, dass die größte Belastung durch das unkontrollierte private oder gewerblich beauftragte Streuen mit Salz auf Gehwegen entstand.  

Streusalz führt zur Anreicherung von Natriumionen im Boden und zur Auswaschung der Nährstoffe. Vor allem Bäume an den Straßen leiden darunter. Salzgeschädigte Bäume weisen typische Symptome auf: Späterer Austrieb im Frühjahr, kleinere Blattoberflächen, abgestorbene Flächen an Blatträndern und Spitzen, frühere Verfärbung und Laubabfall im Herbst. Auch Tiere werden geschädigt, vor allem durch wunde Pfoten. Zudem verursacht Salz Schäden an Beton- und Metallteilen von Gebäuden und an Fahrzeugen.

Was können wir alle tun, um auf verantwortungsvolle Weise für sichere Gehwege zu sorgen?

Die Gemeinde Sauerlach hat per Verordnung hinsichtlich der Sicherungspflicht im Winter festgelegt, dass ein Einsatz von Streusalz nicht zulässig ist, außer bei besonderer Glättegefahr, bspw. an Treppen. Dies gibt schon einen klaren Hinweis, dass Salz nur in Ausnahmefällen zu verwenden ist. Besser als reines Salz ist es dann aber, ein Sand-Salz-Gemisch zu streuen, um die Salzmenge zu reduzieren.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, abstumpfende Streumittel (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) zu verwenden. Außer auf Streusalz sollte auch auf energieintensiv hergestellte Streumittel wie Blähton verzichtet werden. Weitere Tipps des Umweltbundesamtes finden sich unter dem folgenden Link: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/haushalt-wohnen/streumittel-streusalz – auf dieser Internetseite ist auch eine Liste mit umweltfreundlichen Streumitteln zu finden, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind.

Nach Bedarf können alle Gemeindebürger aus den von der Sauerlacher Gemeindeverwaltung an verschiedenen Orten aufgestellten Boxen Splitt zum Streuen der Gehwege entnehmen. Die Standorte sind hier zu finden: https://www.sauerlach.de/funktionsseiten/news/artikel/news/2019/12/1/raeumen-und-streuen-von-gehwegen-im-winter/

Die Erhaltung der Umwelt fängt bei uns allen an. Auch beim Streuen im Winter ist es möglich, mit ein paar einfachen Schritten zu beginnen.

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Agenda21 Sauerlach – in die Zukunft mit einem neuen Team

Am 30. September fand die Vollversammlung der Agenda21 Sauerlach statt. Agenda-Sprecher Helmut Kahl hielt einen Rückblick zur Arbeit der Agenda21 in den vergangenen beiden Jahren, die Corona-bedingt nur reduziert stattfinden konnte. Highligts in den Jahren 2020 und 2021 waren die Diskussion der Bürgermeisterkandidaten, mit mit 450 Besuchern die letzte Großveranstaltung in Sauerlach vor dem Corona-Lockdown, sowie die Bündelaktion zu Photovoltaikanlagen in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München. Das Ziel dieser Aktion war, durch eine gebündelte Beschaffung günstigere Konditionen für PV-Anlagen zu erhalten. Im Gemeindegebiet konnten 40 neue Anlagen mit 400 kWp Leistung installiert werden! Auch die Initiative für die neue Ortsgestaltungssatzung, für die Einrichtung des Sauerlacher Tisches und für die Schaffung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten in der Gemeindeverwaltung ging von der Agenda21 aus. 

Im Gastvortrag sprach Dr. Willie Stiehler von der Energieagentur Ebersberg-München über das Thema „Wege aus der Klimakrise“. Leitfrage des Vortrags war: Wie kommen wir in der Klimakrise schnell und wirkungsvoll voran und auch bezahlbar?

Die heutige Ausgangssituation ist, dass sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre seit der Zeit vor der Industrialisierung von zwischen 180 und 300 ppm auf über 400 ppm erhöht hat. Willie Stiehler argumentiert, dass angesichts aller bekannten Fakten zum Klima nur ein Umdenken und eine Änderung in unserem Handeln einen Weg aus der Krise weisen werden – von Stephen Hawking stammt der Satz „Intelligence is the ability to adapt to change.” Und genau darum geht es: Unser Leben und Wirtschaften dieser Situation anzupassen. Dazu braucht es nicht nur eine Stromwende, sondern auch eine Wärmewende. In jedem Bereich muss die Effizienz gesteigert und es muss auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Diese große Herausforderung kann nur gemeinsam gemeistert werden, von jeder Kommune, jedem Bürger, jedem Unternehmen.

Die größten Stellschrauben dafür sind die Energiewirtschaft und die Industrie. In der Energiewirtschaft muss das Ziel die Umstellung auf 100% erneuerbare Energien sein und in der Industrie die CO2-neutrale Produktion.

Die Handlungen, die in unserem eigenen Verhalten am meisten bewirken: Für die persönliche Bilanz eines jedes Einzelnen entscheidend sind das Mobilitätsverhalten (Halbierung der privaten Wege, die unter CO2-Ausstoß zustande kommen, Verzicht auf Flüge), der Fleischverzicht sowie das Dämmen von Häusern bzw. ein verändertes Heizverhalten. Der private CO2-Fußabdruck kann bspw. mit dem Rechner des Umweltbundesamtes ermittelt werden: https://uba.co2-rechner.de/de_DE/

Willie Stiehler ging auch auf die lokale Energiegewinnung ein. Hier sind zusammenfassend die folgenden Punkte wichtig: Um das Ziel von 100% erneuerbaren Energien zu erreichen, ist die Windkraft mittlerweile geeignet, aufgrund der heutigen Anlagengröße einen nennenswerten Anteil an der Energieversorgung zu leisten, vor allem in Kombination mit PV-Anlagen. Auch der weitere Ausbau der PV-Anlagen muss weiter vorangehen, da es auf den Dächern noch viel Potenzial gibt. Neben Freiflächen-PV-Anlagen sollten auch Flächen für Solarthermie mitgedacht werden. Zudem ist die Nutzung der Fernwärme ist ein wesentlicher Hebel und der weitere Ausbau ist in jedem Fall sinnvoll, gerade auch in Sauerlach, wo schon entsprechende Infrastruktur vorhanden ist.

Einige der nachfolgenden Fragen der Zuhörer drehten sich um die konkrete Umsetzung der Empfehlungen. Diese muss in jedem Fall divers sein und aus einem Mix aller genannten Maßnahmen bestehen – es geht nicht um ideologischen Verzicht, sondern um ein Überdenken der eigenen Lebensweise und den Beitrag, den jeder Einzelne problemlos durch eine Änderung seines Verhaltens leisten kann. Klar ist nämlich, dass jeder Einzelne Einfluss hat und jeder sich aufgefordert fühlen muss zu handeln.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Neuwahl des Agendarates. Helmut Kahl gab nach 4 Jahren das Amt als Sprecher der Agenda21 Sauerlach ab und wird dem Agendarat künftig als Beisitzer angehören. Neuer Sprecher ist Dr. Anton Pfefferseder, neue Stv. Sprecherin Christine Kensy, neue Schatzmeisterin Michaela Haas. Schriftführer bleibt Markus Hoffmann. Als weiterer Beisitzer wurde Tobias Kensy neu gewählt.

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Einladung zur Vollversammlung der Agenda21 Sauerlach am 30. September 2021

Wir laden herzlich ein zu unserer Vollversammlung

am Donnerstag, 30. September 2021 um 19:30 Uhr im Feststadl des Gasthof Schmuck, Arget.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Tätigkeitsbericht 2020 – 2021
  3. Neuwahl des Agendarates
  4. Gastvortrag von Dr. Willie Stiehler, Energieagentur Ebersberg-München:
    „Wege aus der Klimakrise“
  5. Fragen und Anregungen der Zuhörer
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Weniger Licht in unseren Gärten schützt die Insekten

Die Bundesregierung hat im Februar 2021 eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes initiiert. Diese Insektenschutz-Novelle wurde im Juni 2021 von Bundestag und Bundesrat gebilligt.

Ziel ist es, das Insektensterben zu stoppen und eine Trendumkehr beim Rückgang der Zahl und der Artenvielfalt der Insekten einzuleiten (Aktionsprogramm Insektenschutz).

Denn Insekten sind für unsere Ökosysteme und damit auch für uns Menschen unverzichtbar.

— natürliche Schädlingsbekämpfer

— Nahrungsgrundlage für viele Tiere, z.B. Fische, Vögel

Sie sind

— Bodenbildner und -verbesserer durch Abbau organischer Masse

— Bestäuber von Nutzpflanzen: Wert ca. 1,3 Milliarden € pro Jahr in Deutschland

60-70% der in Deutschland vorkommenden Insektenarten sind nachtaktiv.

Sie werden von künstlichen Lichtquellen, z.B. Straßenlampen, Strahlern von Gewerbebetrieben, Gartenleuchten, angelockt →  sie leiden unter Lichtverschmutzung.

Die Folgen dieser Lichtverschmutzung können für Insekten gravierend sein:

— sie werden irritiert, verlieren ihre Orientierung, schwirren herum und sterben vor Erschöpfung

— sie verlassen ihren Lebensraum und haben Probleme bei der Partnerwahl und Nahrungssuche   

— sie stehen nicht mehr Fledermäusen, Amphibien und Igeln als Nahrung zur Verfügung

— ihr Tag-Nacht-Rhythmus wird gestört

So wird der Garten insektenfreundlich beleuchtet:

— Verwenden Sie Licht nur dort, wo Sie es wirklich brauchen (Sitzecke, Wege)

     Strahlen Sie keine Teiche, Büsche, Bäume, Wände an

— Setzen Sie Leuchten ein, die eng gerichtet nur nach unten strahlen

     Vermeiden Sie Rundum-Kugelleuchten

— Gehwege und Treppen nur beleuchten, wenn sie benutzt werden

     Nutzen Sie hierzu Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren

— Vermeiden Sie blau-weiße helle Lampen.

     Wählen Sie warm-weiße/gelbliche Lampen mit max. 2700 Kelvin und einer Lichtstrommenge

     von 100 Lumen bis max. 800 Lumen bei großflächigen Strahlern

— Lampengehäuse sollen insektendicht verarbeitet sein, sonst sind sie Lichtfallen,

     die Oberfläche darf nicht heißer als 60ºC sein

— Wenn Sie den Garten verlassen, schalten Sie das Licht aus

Tipp: Verschönern Sie den Garten mit Pflanzen, die nachtaktive Insekten anlocken, z.B.           Holunder, Lichtnelke, Melisse, Schnittlauch, Thymian.

Quellen: u.a.  BMU, BN, BUND SH, mdr-garten, taz, Unesco Biosphärenreservat Rhön

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Sanieren kostet nicht die Welt, nicht sanieren schon

Große Aufgaben verlangen große Hebel: 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. In privaten Haushalten werden mehr als zwei Drittel der Energie für das Heizen der Räume verbraucht.

Die Zeit drängt: Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen auf 72 Millionen Tonnen sinken, nach dem neuesten Bundesverfassungsgerichtsurteil und gemäß der Vereinbarungen von Paris noch deutlich weiter.

Finanzieller Rückenwind: Der Klimapakt der Bundesregierung bietet seit Januar 2020 für die energetische Sanierung von Haus und Heizung attraktive Fördersätze in Form von hohen Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Vorteilen. Für Klimaschutz und Kostensenkung, aber auch für mehr Wohnkomfort und Werterhalt.

Wer eine Ölheizung in Rente schickt, erhält bis zu 45 Prozent der Brutto-Investitionskosten als Zuschuss. Für die Erneuerung eines anderen Heizungssystems liegt die maximale Förderung immerhin bei 35 Prozent. Alle Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind, also von der Sanierung des Heizraumes bis zur Entsorgung des alten Öltanks, werden auch gefördert.

Gar nicht erst fossil starten: Sogar Anlagen im Neubau werden mit einem Höchstsatz von 35 Prozent vom Bund bezuschusst. Bauleute profitieren von zukunftsfähigen Baustandards und Heizkonzepten sowie den Einsatz regenerativer Energie, denn mittel- bis langfristig zahlen sich die etwas höheren Investitionen aus.

Besonderheit Sauerlach: Große Bereiche des Ortes haben schon ein Fernwärmenetz unserer ZES (Zukunfts-Energie Sauerlach). Eine Prüfung und eine Kostenkalkulation für einen Anschluss an diese ökologisch höchst sinnvolle Wärmequelle ist unbedingt zu empfehlen: http://www.sauerlach.de/rathaus-und-buergerservice/ver-und-entsorgung/fernwaerme-zes/

Deutlich aufgestockt wurden auch alle wichtigen KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Nun sind Tilgungszuschüsse bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit möglich, selbst Einzelmaßnahmen werden mit 20 Prozent und bis zu 10.000 Euro gefördert.

Förderkompass Energie als Wegweiser: Für wen gibt es was unter welchen Bedingungen? Welche Anforderungen gelten für die verschiedenen Baustandards? Für Kommunen, für Unternehmer und Freiberufliche und für private Energieverbraucher: Eine Übersicht über alle Programme mit Links zu den entsprechenden Förderprogrammen der BAFA, KfW und anderen bietet der Förderkompass der Bayerischen Energieagenturen: http://www.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/pdf-extern/Foerderkompass_2020.pdf

Deutschland macht‘s effizient: Auch der Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden: http://www.machts-effizient.de/foerderwegweiser

Bei allen Fragen zum Thema Energie steht das unabhängige Expertenteam der Energieagentur Ebersberg-München mit vielen, zum Großteil kostenlosen Beratungsangeboten gerne ratgebend zur Seite:

Telefon 08092 / 33 090 30 oder info@ea-ebe-m.de,

http://www.energieagenturebem.de/Privatpersonen/Energieberatung

und der Energiestützpunkt Sauerlach: 08104-6646-23

Quelle: Energieagentur Ebersberg München

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Die Vernunft hat gesiegt!

Noch kurz vor dem Ende des letzten Jahres hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Gesetz geht auf das Jahr 2000 zurück und war die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung der „Energiewende“. Es gestattet die Einspeisung von „grünem“ Strom aus Photovoltaik, Wind- und Biogas-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Dabei werden Einspeisevergütungen bezahlt, welche über 20 Jahre garantiert werden. Seit diesem Jahr fallen nun die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 installiert wurden aus der Förderung. Es war bis zuletzt unklar, ob, oder zu welchen Bedingungen diese Anlagen weiter betrieben werden können.

Das EEG 2021 garantiert nun einen Weiterbetrieb aller Anlagen über den Zeitraum von 20 Jahren hinaus.

Der Anspruch auf eine vorrangige Einspeisung bleibt weiter bestehen, Allerdings werden keine Einspeisevergütungen mehr gezahlt. Die  Anlagenbetreiber müssen ihren Strom selbst vermarkten, um so Markterlöse für den Weiterbetrieb zu  erzielen.

Den Betreibern von PV-Dach-Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direkt-

vermark¬tung derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise – bis zu ihrer vollständigen Marktintegration – durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direkt-vermarktung geboten. Diese können dem Netzbetreiber ihren Strom bis Ende 2027 weiter zur Verfügung stellen. Sie erhalten dafür  den Marktwert, abzüglich der Vermarktungskosten. Damit können die Betriebskosten finanziert und der Abbau oder ein „wildes Einspeisen“ vermieden werden. Die Anlageneigner warten jetzt auf ein entsprechendes Angebot der Netzbetreiber.

Der höchste Gewinn aus den Anlagen lässt sich jedoch durch Eigenverbrauch erzielen,

nämlich mindestens 20 Cent/kWh. Der Eigenverbrauchanteil kann durch Batteriespeicher  deutlich erhöht werden.

Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 KW entfällt nun auch die Abgabe für die EEG-Umlage. Die Preise, welche sich über eine Direktvermarktung erzielen lassen werden sich im Laufe des Jahres deutlicher zeigen. Erste Anbieter für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig, nach dem Willen der Bundesregierung, so weit wie möglich „marktgetrieben“ voranschreiten. Dazu legt sie bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen „marktgetriebenen“ Ausbau vor.

Mit freundlicher Genehmigung des Bürgerforums Otterfing, AK Umwelt & Energie

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Wie begegnen wir dem Fortschritt? – Lieber mit einem persönlichen Nachhaltigkeitscheck statt angstgetriebener Kritik

Kulturhistorische Betrachtungen des Begriffs Fortschritt kommen zu den folgenden wesentlichen Aussagen: Erstens, wie wir alle wissen, ist die Kritik am Fortschritt so alt wie der Fortschritt. Im 17. Jahrhundert forderte eine Petition in England, den Konsum von Kaffee nur Menschen über 60 zu erlauben, denn Kaffee verursache Sterilität. Der Widerstand gegen die aufkommende Nutzung von Traktoren in der Landwirtschaft anstelle von Zugtieren führte zu heute kaum nachvollziehbaren Argumentationen, beispielsweise dass einmal beschaffte Traktoren den Bauern nur Wertverluste bescheren würden, während Tiere sich fortpflanzen könnten. Und die Schauergeschichten, welche schrecklichen Krankheiten und Bewusstseinsstörungen die Menschen beim Anblick einer in voller Fahrt dahinrasenden Dampflok erleiden würden – im Jahr 1835 mit 60 Kilometern pro Stunde –, kennen wir ja.

Viel wichtiger, zweitens: Der konkrete gesellschaftliche Fortschritt ist – im Gegensatz zu Fortschrittsideen, die eine utopische  Zukunft zeigen – ein Konzept, das erst im 19. Jahrhundert aufkam. Erst die zunehmende Technisierung vieler Lebensbereiche führte dazu, dass die sozialen Protestbewegungen mit dem Recht auf eine bessere Zukunft argumentierten – und nicht mehr die Rückkehr zu einer besseren Vergangenheit forderten.

Und drittens, in der Menschheitsgeschichte gab es immer es eine starke Parallelität von technischem Fortschritt, wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Fortschritt sowie steigendem Lebensstandard. Durch den technischem Fortschritt gewannen wir neue Freiheiten, neue Handlungsmöglichkeiten – gute wie schlechte. Dass die Ambivalenz des Fortschritts oft ausgeblendet bleibt, erklärt sich vielleicht damit, dass der Fortschritt Begehrlichkeiten weckt. Was als persönlich bessere Situation wahrgenommen wird, ist eng mit dem Fortschritt verbunden. Wo mit dem technischen Fortschritt das Nutzen und Konsumieren dieser Technik eng einhergeht, vermag Kritik nicht zu erreichen, was das persönliche Verhalten bewirken kann. Technische Entwicklungen, die als persönlicher Fortschritt wahrgenommen werden und die persönlichen Nutzen bringen, sind mit eng mit dem persönlichen Konsum verzahnt. Es liegt also an uns selbst, wie wir diese neue Entwicklungen nutzen. Was angenommen wird, bleibt und wird immer weiter entwickelt.

Was bewirkt also Kritik am technischen Fortschritt? Betrachtet man die Historie, so ist die klare Antwort: relativ wenig. Besser als nur Kritik zu üben und Schreckensszenarien heraufzubeschwören, ist es also, am persönlichen Verhalten anzusetzen. Nachhaltige Entwicklung im Sinne des Leitgedankens der Agenda21 bedeutet, dass Entscheidungen ökonomisch vertretbar, ökologisch verantwortbar und sozial verträglich sein sollen. Dies ist eine komplexe Vorgabe mit drei verschiedenen Bedingungen, dennoch ist es nicht allzu schwer, diese drei Gedanken auch im persönlichen Handeln zu berücksichtigen. Fortschritt und Innovationen wird es immer geben – mit einem persönlichen Nachhaltigkeitscheck kann jeder von uns beeinflussen, welche Entwicklungen sich durchsetzen.   

Markus Hoffmann

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Unser Weg zur Fairtrade-Gemeinde

Wer von uns möchte nicht fair behandelt oder für seine Arbeit fair bezahlt werden? Und doch werden viele der Produkte, die wir täglich kaufen, weltweit von Menschen unter unwürdigen Bedingungen oder in Kinderarbeit für einen Hungerlohn hergestellt. Wir konsumieren bisweilen gedankenlos und freuen uns über jedes Schnäppchen, ohne dabei über unseren Geldbeutel hinaus zu denken. Sonst würden wir uns vielleicht doch fragen: Wie kann es möglich sein, dass ein T-Shirt für 3,99 € oder eine Jeans für 9,99 € produziert werden kann?

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zielt die internationale Staatengemeinschaft auf gemeinsame Lösungen für die globalen Herausforderungen. Das 12. UN-Nachhaltigkeitsziel (Nachhaltiger Konsum und Produktion) dieser Agenda fordert den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Ressourcen der Erde respektiert. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Konsumgewohnheiten und Produktionstechniken umstellen.

Daher wollen wir von der Agenda 21 dem Gemeinderat vorschlagen, dass sich Sauerlach um den Titel Fairtrade-Gemeinde bewirbt. Denn die Förderung fair gehandelter Produkte ist eine sinnvolle Maßnahme, durch gerechte, soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen Verantwortung für die Ärmsten der Welt zu übernehmen. Fairtrade-Kommunen unterstützen Landwirte und Kleinbetriebe in Afrika, Asien und Lateinamerika und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Durch die Bewerbung zeigen wir, dass wir uns als Kommune der weltweiten Auswirkungen unseres Handelns bewusst sind und gehen als gutes Vorbild voran. Durch die damit verbundenen Aktionen und die zugehörige mediale Berichterstattung rückt das Thema Fairer Handel vor Ort regelmäßig in unser Blickfeld. Dadurch wird das eigene Konsumverhalten hinterfragt und evtl. angepasst. Für die beteiligten Geschäfte, Gastronomiebetriebe und die ganze Gemeinde ist die Bewerbung imagefördernd und werbewirksam.

Um dieses Projekt voranzutreiben, suchen wir noch Gewerbetreibende und Gastronomen, sowie weitere Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns für die Förderung des Fairen Handels in Sauerlach engagieren möchten. Sie wollen dieses Vorhaben unterstützen? Kontaktieren Sie uns bitte unter fairtrade@agenda21-sauerlach.de.

Claudia Pfefferseder